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Einbauküche,GWG

Ein Mandant erwarb eine Wohnung mit vorhandener Einbauküche. Die Küche war zehn Jahre alt, die AK betrugen 3.000,00 €. Unmittelbar nach Erwerb tauschte er Herd, Geschirrspüler und Dunstabzug aus. Sämtliche Elektrogeräte hatten AK unter 410,00 €.Meine Frage:Kann ich die Elektrogeräte sofort als GWG abschreiben oder müssen die Geräte als Bestandteile der Küche auf die Restnutzungsdauer der Küche abgeschrieben werden? Das BFH-Urteil vom 03.08.2016 ist meiner Meinung nach nicht einschlägig, da mein Mandant nicht die gesamte Küche ausgetauscht hat.Das Finanzamt will auf zehn Jahre abschreiben, ich werde im Einspruchsverfahren eine Rest-Nutzungsdauer von drei Jahren geltend machen.
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