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AfA,Erbfall

In der Einkommensteuererklärung für 2016 werden erstmalig Einkünfte aus Vermietung erklärt. Das Objekt stammt aus Erbfolge, der Erblasser hat das Wohnungseigentum 1990 erworben. Es geht um die Ermittlung der historischen Gebäudeanschaffungskosten. Können die Aufwendungen für die Einbauküche im Jahr 1990 nach damaliger Rechtslage in die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes einbezogen werden?
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