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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Notwendiges Betriebsvermögen

Eine Vermietungs-GbR mit sechs Beteiligten zu gleichen Teilen hat ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung erworben. Die Wohnung hat 279 Quadratmeter Wohnfläche zuzüglich eines Dachgeschosses von 70 Quadratmetern, die noch auszubauen sind. Die Einliegerwohnung verfügt über 70 Quadratmeter.Eine Gesellschafterin möchte die Einliegerwohnung, die über drei Zimmer verfügt, als Fremdenzimmer vermieten. Es soll ein Mietvertrag zwischen ihr und der GbR fremdüblich zustande kommen. Das Grundstück soll vorzugsweise nicht ins Betriebsvermögen. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. UG möchte man wegen der höheren Kosten wegen Abschlüssen und Veröffentlichungen eigentlich meiden.Die Gesellschafterin möchte diese Zimmer über booking und airbnb vermieten. Außer der Zimmerüberlassung werden keine weiteren Dienste angeboten. Erzielt sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Oder sind es gewerbliche Einkünfte?Ist dieser Grundstücksteil notwendiges Betriebsvermögen?
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