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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 9 Abs. 1 EStG,BFH-Urteil vom 30.1.1996 (IX R 100/93) BStBl. 1996 II S. 359,Vermietung zwischen Ehegatten

Ehemann vermietet an Ehefrau ein Zimmer als Büro für ihre freiberufliche Tätigkeit. Er möchte sowohl das Bürozimmer vermieten als auch anteilig die allgemeinen Flächen vom Flur und WC. Er würde 66 % der ortsüblichen Miete wählen. Dementsprechend würde er bei der Ermittlung der Abschreibung ebenfalls die Quadratmeter für das Büro als auch die anteiligen Flächen der allgemeinen Flächen nehmen, wäre es in Ordnung?
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