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Werbungskosten,Kreditvertrag,§§ 11,23 EStG

Mein Mandant hat ein Gebäude (Privatvermögen; 100 % Wohnzwecke; davon 30 % unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen, 70 % fremdvermietet) vor Ablauf der Zinsbindung komplett verkauft. Ist die an die Bank zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Werbungskosten (zumindest anteilig) abziehbar? Der Verkaufserlös übersteigt die Schulden des Gebäudes. Der Gewinn aus der Veräußerung i. H. v. 5.000 € (kein § 23 EStG) liegt aber unter dem Betrag der Entschädigung (13.000 €) an die Bank.
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