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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG,BMF-Schreiben vom 15.01.1976 (BStBl. I S. 66),BMF-Schreiben vom 05.06.2013 - (BStBl 2013 I S. 734),Zuschuss des Vermieters für den Einbau einer Betriebsvorrichtung

Sachverhalt: Unser Mandant ist Eigentümer einer Gewerbehalle, in die eine Galerie eingezogen werden soll, um den verfügbaren Platz zu erweitern. Die Galerie besteht aus einer Ständerkonstruktion, die mit Verschraubungen an der Wand befestigt wird und somit später auch wieder ausgebaut werden könnte, was aber nicht geplant ist.Der Mieter will die Kosten für das Material des Podests übernehmen, der Vermieter soll die Lohnkosten der ausführenden Handwerker tragen. Diese werden dem Vermieter vom Mieter weiterberechnet, der den Gesamtauftrag erteilt.Frage: Wie ist die Zuzahlung des Vermieters steuerlich zu werten, wenn es sich um Vermietungseinkünfte im Privatvermögen handelt? Ist diese Zahlung als Herstellungskosten zu aktivieren und auf die Nutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen, kann man die Ausgabe sofort als Aufwand geltend machen oder kann man die Ausgabe auf die Restlaufzeit des Mietvertrages (sieben Jahre) verteilen?
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