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Verkauf Wohnungen,Grunderwerbsteuer,Gewerbesteuer

Mein Mandant hat im Rahmen einer Erbauseinandersetzung drei Eigentumswohnungen in Hamburg erhalten. Mein Mandant befindet sich mit dem Grenzsteuersatz bei 42 %, die Wohnungen bringen jährlich 18.000 EUR Mieteinnahmen und haben kaum Ausgaben, es muss nichts renoviert werden. Und es gibt keine Abschreibungen mehr, da die Wohnungen lange im Bestand der Familie sind (Fußstapfentheorie).Nun hat mein Mandant die Idee, eine KG zu gründen und diese ETW an die KG zum Verkehrswert zu verkaufen (ca. 500.000 EUR) und in der KG mit 2 % abzuschreiben. Die Einkünfte würden dann wieder gem. der ges. Feststellung beim Mandant versteuert werden. Die Idee kam von dem Buch „Der Weg ist das Ziel“ v. Ralf Ingo Jakob. Ich hatte auch die Idee, die Wohnungen an die Ehefrau zum Verkehrswert zu verkaufen und dadurch ebenfalls neues AfA-Volumen zu generieren.  Beide Vorgänge würden grunderwerbsteuerfrei sein, oder?Welche Vor- und Nachteile hätten die beiden Alternativen?Wie würde es sich steuerlich verhalten, wenn eine vermögenverwaltende GmbH gegründet wird und die Wohnungen an die GmbH verkauft werden?
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