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Vorbehaltsnießbrauch,Wohnrecht,§§ 1030,1093 BGB

Ein Objekt mit drei Wohnungen (nicht Wohnungsteileigentum), von denen eine eigengenutzt wird, die anderen beiden fremdvermietet, soll an den Sohn übertragen werden.Ist es möglich, dass sich der Schenker auf die fremdvermieteten Wohnungen Vorbehaltsnießbrauch und auf die selbst bewohnte Wohnung Wohnrecht einräumen lässt, oder kann eine Zuordnung nur bei Wohnungsteileigentum erfolgen?
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