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Grundstücksveräußerung,Werbungskosten,§ 9 EStG

Das Finanzamt behauptet, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung keine Werbungskosten in V+V mehr darstellen, denn bei dieser Einkunftsart werden nicht die Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung, sondern nur Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung des Grundstücks erfasst. Ab wann genau fallen somit keine Werbungskosten mehr an? Ab Veräußerungsabsicht oder tatsächlichem Verkauf? Wie weist man was nach?
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