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§§§§§ 2,8,9,12,21 EStG,§ 182 Abs. 3 Nr. 1 BewG,Anbau als eigenständiges Wirtschaftsgut

Ein Einfamilienhaus – Baujahr 1933 – wurde im Jahr 2013 renoviert und im gleichen Zuge ein Anbau (über ein Zimmer verzahnt mit dem ursprünglichen Haus) mit 1 Wohnung neu errichtet, wodurch dann ein Zweifamilienhaus (lt. Bauplan und -genehmigung) entstand.1. Wie ist hier die Bewertung vorzunehmen – zwei getrennte Gebäudeteile mit unterschiedlichem Verlauf (Neubau 2013/Altbau 1933 mit Sanierung 2013)? 2. Nach welchem Verfahren ist die Bewertung vorzunehmen, wenn im Anbau nun tatsächlich jede Etage für sich als eine Wohnung genutzt (eine Wohnung vermietet, eine Wohnung eigengenutzt) wird, also im Ergebnis drei Wohnungen im Objekt sind?
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