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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 9 Abs. 1 EStG,§ 12 Nr. 2 EStG,§ 33a Abs. 1 EStG,Übernommene Mietzahlungen

Im Jahr 2011 übertragen Eltern ein Zweifamilienhaus an die Tochter und behalten sich ein dingliches Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB an einer Wohnung im Haus vor; dies wird auch ins Grundbuch eingetragen. Es geht auf den Längstlebenden über. Die andere Wohnung wird von der Tochter zu eigenen Wohnzwecken genutzt. In der notariellen Urkunde wird die Höhe des monatlichen Wohnrechts mit € 450,00 beziffert.Die Tochter verkauft mit Einverständnis (laut Notarvertrag) der Eltern das Haus und kauft für die Eltern eine Eigentumswohnung, in die die Eltern einziehen und unentgeltlich darin wohnen. Vater verstirbt, Mutter zieht aus dieser Eigentumswohnung aus in eine andere Mietwohnung (altengerechter). Tochter vermietet die Eigentumswohnung an Fremde und zahlt für die Mutter die Miete der neuen Wohnung.Kann die für die Mutter übernommene Miete als Werbungskosten bei VuV abgesetzt werden oder hilfsweise anders ertragsteuerlich abgesetzt werden?
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