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Einkommensteuer,Sonstige Einkünfte,Verkauf Ökopunkte

BFH-Urteil vom 20.07.2018 – IX R 3/18, Vorinstanz FG Schleswig-Holstein v. 10.03.2017 – 2 K 118/16Beurteilung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eines eigenen Grundstücks zum Zwecke der ökologischen Aufwertung zu einer Ausgleichs-/Ersatzfläche.Der BFH hat die Einnahmen aus dem Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen als solche aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG angesehen. Hier wurde vom Grundstückseigentümer das Grundstück gegen Entgelt dergestalt an den Nutzungsberechtigen überlassen, dass dieser (der Nutzungsberechtigte, nicht der Eigentümer) Ökopunkte in sein Punktekonto einbuchen lassen konnte und diese dann gem. § 2.4 des Nutzungsvertrags auch veräußern durfte.Welche Einkünfte liegen beim Grundstückseigentümer vor, sofern in Abwandlung zum obigen BFH-Urteil der Grundstückseigentümer die Ökopunkte zunächst in sein eigenes Punktekonto einbuchen lässt und danach diese Punkte an Dritte veräußert? Meines Erachtens müssten dann sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG vorliegen. Wie sehen Sie das?
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