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§§ 2,4,9,21 EStG,§§ 179,180,39 AO,Vermietung und Verpachtung

Sachverhalt 1 Ausweis GwG und Sammelposten im Anlagespiegel:Zur selbständigen Nutzung fähige WG, deren AK oder HK, vermindert um darin enthaltene Vorsteuer, 800 EUR (bis 2017 EUR 410) nicht übersteigen, dürfen steuerrechtlich nach § 6 Abs. 2 EStG als sog. geringwertige WG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abgesetzt werden, was in der Handelsbilanz mit Verweis auf die Wesentlichkeit für die Vermögensgegenstände des AV nachvollzogen werden kann. Ist es richtig, wenn die GwG im Anschaffungsjahr im Anlagespiegel als Zugang und noch im selben Jahr als Abgang erfasst werden?Nach § 6 Abs. 2a EStG besteht die steuerliche Regelung, für GWG mit einem Wert von EUR 250 bis EUR 1.000 (bis 2017 EUR 150 bis EUR 1.000) für die steuerliche Gewinnermittlung je Wirtschaftsjahr einen Sammelposten zu bilden, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig über fünf Jahre, d.h. mit jeweils 1/5, abzuschreiben ist. Wird diese Regelung in der Handelsbilanz nachvollzogen, wann ist ein Abgang im Anlagenspiegel zu verzeichnen?Wie verhält es sich mit dem identischen Ausweis der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel und den Abschreibungen auf das Anlagevermögen nach der GuV?GwGs:Würde man die GwGs als Zugänge des Geschäftsjahres und gleichzeitig als Abgänge des Geschäftsjahres erfassen, wären im Anlagespiegel lediglich die Spalten Zugänge und Abgänge betroffen?Oder wäre auch diese Methode zulässig, wenn im Jahr des Zugangs Zugänge, kumulierte Abschreibungen und Abschreibungen des Geschäftsjahres erfasst werden? Ein Abgang wird dann im Folgejahr unterstellt.Wie wäre der Sammelposten zu erfassen? Wäre dann der Abgang im fünften Jahr zu erfassen oder erst im sechsten Jahr?Sachverhalt 2 Reisekosten: A ist Kommanditist und Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG. Diese ist in der Immobilienbranche tätig. Für die Dienstfahrten nutzt A seinen Privat-Pkw (Audi A8). A tankt seinen Privat-Pkw über die Kreditkarte der KG.Frage:Welche Möglichkeit hat A, seine Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw über die Gesellschaft steuerfrei abzurechnen?Die KG hat 1 Arbeitnehmer (B) beschäftigt. B begleitet oft den Geschäftsführer A. A und B fahren also zusammen zum Termin.A und B müssen öfters übernachten. Auf welches Fibu-Konto (SKR 04) sind die Kosten für das Frühstück zu buchen? Die Beträge stehen fest.Wie sind Abendessen zu behandeln? Beispielshaft fallen Kosten für ein Essen (A und B) in Höhe von EUR 85 an. Auf welche Konten (SKR 04) sind diese Kosten zu verbuchen? Falls nicht die gesamten EUR 85 als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, auf welches Fibu-Konto ist dann der nicht abzugsfähige Betrag zu verbuchen? Wie verhält es sich, wenn der selbständige Bauleiter und ein selbständiger Vertriebsmann zum Abendessen eingeladen werden? Kosten hierfür beispielshaft EUR 115. Wie ist dieser Betrag zu verbuchen?Im Dezember hat A zum Weihnachtsessen eingeladen, an dem auch B, der selbständige Bauleiter mit seiner Ehefrau sowie der selbständige Vertriebsmann teilgenommen haben. Kosten hierfür EUR 290. Auf welche Fibu-Konten sind die Kosten zu verbuchen?A und B entnehmen Getränke aus der Minibar. Auf welches Konto ist der Betrag lt. Hotelabrechnung zu buchen? A und B besuchen die Hotelbar. Hierfür sind EUR 30 angefallen. Auf welches Fibu-Konto sind diese Kosten zu buchen?Auf welches Fibu-Konto sind Parkgebühren oder TG-Gebühren zu buchen?Sämtliche Kosten werden über die Kreditkarte der KG abgerechnet.Die Umsatzsteuer soll hier außer Acht gelassen werden.
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