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Nießbrauch,Mietereinbauten

A betreibt einen Friseursalon. Die Räumlichkeiten hierzu hat er von seinem Vater V angemietet. A plant eine Umbaumaßnahme und wird hierzu auch bauliche Arbeiten mit Genehmigung des V am gemieteten Gebäude vornehmen. Unter anderem wird A bogenlange Fenster einbauen. Nunmehr möchte V die Immobilie an A gegen Nießbrauchsvorbehalt übertragen.Steht der Abzugsfähigkeit der Kosten (A) für die Umbaumaßnahmen am Gebäude durch die Übertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch etwas entgegen?Ist das Mietverhältnis ab Übertragung steuerlich noch anzuerkennen?
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