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§ 21 EStG,Verträge zwischen nahen Angehörigen

Mandanten M und F (ledig) leben seit vielen Jahren in einem Zweifamilienhaus, dessen Eigentümer M ist. Jeder lebt in einer Wohnung und führt einen eigenen Haushalt.M hat F die Wohnung zu fremdüblichen Konditionen zu eigenen Wohnzwecken vermietet. M erzielte in den Vorjahren dadurch Verluste aus V+V, die auch steuerlich anerkannt worden sind.Frage:Ändert sich an der steuerlichen Situation des M etwas, wenn M + F heiraten, aber jeder dennoch seine eigene Wohnung und seinen eigenen Haushalt – wie viele Jahre zuvor – weiterführt? Die Miete und Nebenkosten werden weiterhin von der F an den M wie unter fremden Dritten bezahlt. Ein Mietvertrag liegt vor.
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