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vorbehaltenes Wohnrecht,entgeltlicher Erwerb,Nießbrauch

Ein Mandant bekommt ein Angebot ausgesprochen, ein Einfamilienhaus zu kaufen. Auflage ist jedoch, dass das Ehepaar zu Lebzeiten des Ehemannes noch ein unentgeltliches Wohnrecht hat. Der Kaufpreis wird jetzt gezahlt, das Wohnrecht kann ggf. noch Jahre genutzt werden. Käufer und Verkäufer sind nicht miteinander verwandt. Der Käufer möchte sich aufgrund des günstigen Angebotes das Haus nicht entgehen lassen.Gibt es hier steuerliche Fallstricke, die beachtet werden müssen?
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