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Privatfahrten PKW,Gestellung,Zuzahlung

Unser Mandant (Arbeitgeber) möchte einen Pkw einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, welchen dieser privat nutzen darf. Es soll 1 % des BLP über den Lohn versteuert werden. Es soll über einen Minijob in Höhe von 450 € abgerechnet werden.Laut BMF-Schreiben vom 04.04.2018 können Kosten, die der Arbeitnehmer selbst trägt, vom Arbeitslohn (1-%-Methode) abgezogen werden. Beispielrechnung: Lohnzahlung 200 € + 500 € (1 % vom BLP) – 250 € (selbst getragene Kosten vom Arbeitnehmer) = 450 € Bruttolohn.Falls die selbst getragen Kosten vom Arbeitnehmer von den 250 € monatlich abweichen (da diese nur eine Schätzung sind), kann die Differenzzahlung einmal im Jahr vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber bezahlt werden? Ist diese Vorgangsweise zulässig?
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