Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 255 HGB,BMF-Schreiben vom 08.10.2004 (BStBl. I S. 933),Totalüberschussprognose und Abgrenzung der Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen

Unsere Mandantin hat von ihrer Mutter in 2014 eine Wohnimmobilie geerbt. Das Wohnhaus besteht aus zwei eigenständigen Wohnungen (identische Größe), welche in EG und OG unterteilt sind. Der Keller wird gemeinsam genutzt, hier befinden sich ebenfalls die Heizungsräume. Das Gebäude wurde ca. 1960 erbaut und bisher nicht vermietet. In früheren Jahren wurde das OG an die Kinder, später an die Enkel unentgeltlich überlassen. Nach einer Umbauphase wurden die Wohnung an den Sohn sowie einem fremden Dritten entgeltlich vermietet. Die Miete des Sohnes wurde knapp oberhalb von 66 % der ortsüblichen Miete vereinbart. In den Jahren 2015 und 2016 wurden umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, ca. 200.000 €. Unserer Erachtens handelt es sich hierbei um sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen, da keine Standardhebung in drei von vier zentralen Ausstattungsmerkmalen erfolgt ist. Daher möchten wir die Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, ggf. über fünf Jahre nach § 82 EStDV verteilen. Die Betriebsprüfung unterstellt nun jedoch, das hier Liebhaberei vorliegt und beabsichtigt die Verluste nicht zu berücksichtigen. Können umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen im konkreten Fall zur Liebhaberei führen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen