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Scheidungsfolgenvereinbarung,Übernahme Verbindlichkeiten,Tausch

Sachverhalt:Ein Ehepaar trennt sich, es gibt eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Überlassung.Die Ehefrau erhält das Grundstück mit zwei Häusern in Deutschland (welches vorher im Alleineigentum des EM war und bis zum Rückzug – der Ehefrau in 06/2016 – aus Südafrika komplett vermietet war) und der Ehemann erhält alle Anwesen und Autos usw. in Südafrika.Der komplette Grundbesitz in Deutschland ist mit einem Kredit über 146.000,00 € belastet, welchen die EF übernimmt und tilgt.Es gibt keine weiteren Regelungen zu Zahlungen o.ä. zwischen den Eheleuten.Die Ehefrau vermietet eines der beiden Häuser auf dem Grundbesitz.Frage:Wie ermittelt man die BMG des V+V-Hauses auf dem Grundbesitz in Deutschland?
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