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Vermietung und Verpachtung,Bootsliegeplätze,Umsatzsteuer

Unser Mandant plant den Kauf einer Steganlage (aus Holz) für Sportboote mit acht Bootsliegeplätzen, alle Liegeplätze sind langfristig > ein Jahr vermietet gegen Zahlung einer Jahresmiete; erzielt der Mandant Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb? Kann die Steganlage abgeschrieben werden (Zeitraum?)? Und wie ist die Vermietung der Liegeplätze umsatzsteuerlich zu behandeln?
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