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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 12 EStG,R 21.4 EStR,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,Nutzung aus eigenem Recht,Mietverhältnis bei Wirtschaftsgemeinschaften

Eine Frau (Mutter) und ein Mann leben in einer Lebensgemeinschaft (nicht eingetragen) zusammen. Nun möchte der Lebensgefährte mit dem Sohn der Frau eine Eigentumswohnung kaufen zu je 50 %, anschließend würden die Mutter und ihr Lebensgefährte in die Wohnung einziehen. 1. Variante: Der Lebensgefährte würde in seinen 50 % wohnen und die restlichen 50 % würde der Sohn an seine Mutter vermieten.2. Variante: Der Lebensgefährte vermietet seine 50 % an die Mutter (= seine Lebensgefährtin) und die anderen 50 % vermietet der Sohn an den Lebensgefährten. Werden diese Varianten steuerlich anerkannt als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
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