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Herstellungskosten,Anschaffungsnahe Herstellungskosten,3-Jahres-Frist

Mandant GbR hat mit Notartermin vom 06.07.2017 ein Vermietungsobjekt erworben. Übergang Nutzen und Lasten 01.08.2017. Anschaffungskosten ohne Grund und Boden inkl. ANK 213.865 EUR. Bis heute wurden folgende Aufwendungen für das Objekt getätigt: Sanierung drei Wohnungen ca. 50.000,00 EURArchitekt Planung DG-Ausbau ca. 7.500,00 EURneue Pflasterung Hof ca. 18.000,00 EURneues Hoftor ca. 6.000,00 EURBaugenehmigung für Dachausbau wurde beantragt und genehmigt.Folgende Arbeiten sind noch geplant:Erneuerung Dach und Erneuerung Fassade (ohne Wärmeschutz)Austausch von WohnungseingangstürenHandelt es sich hierbei um anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen oder um sofort abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen?Ist die Drei-Jahres-Frist für die 15-%-Grenze taggenau oder für das Kalenderjahr zu berechnen, und wann läuft diese in o.g. Fall aus?
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