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DBA Luxemburg,§ 49 Abs. 1 Nr. 6 iVm § 21 EStG,inländische Einkünfte

Ein pensionierter EU-Beamter mit Wohnsitz in Luxemburg hat Einnahmen aus seiner Pension von der EU und deutsche Einkünfte aus VuV. Andere Einkünfte bezieht er nicht.Er ist verheiratet. Seine Ehefrau bezieht eigene Einkünfte aus in Luxemburg ausgeübter nichtselbständiger Tätigkeit.Die Pensionseinkünfte aus der ehemaligen EU-Tätigkeit dürfen nur von der EU versteuert werden und sind auch von der Anwendung des Progressionsvorbehaltes ausgenommen (Amtsblatt der EU vom 16. Dezember 2014, Blatt C310/264).Kann für den Steuerpflichtigen erfolgreich ein Antrag auf erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden?
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