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AirBnB,Vermietung,Verpachtung

Unsere Mandanten, Ehepaar xy, sind im Drittland (Israel) ansässig. Sie haben in Deutschland weder ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt.Sie haben in Deutschland eine Wohnung gekauft, die nun über den Anbieter airbnb kurzfristig an dauernd wechselnde Nutzer vermietet wird. Voraussichtlich wird der Gesamtumsatz unter 17.500 Euro bleiben.Handelt es sich bei dieser kurzfristigen Vermietung um einen Gewerbebetrieb?Werden die Ehegatten in Deutschland beschränkt steuerpflichtig oder fließt der erzielte Verlust/Überschuss in die eigene Steuererklärung in Israel ein?
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