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Die GmbH erhielt am 25.02.2012 eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2007-2009.Die Steuerbescheide ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.Mit der Prüfung wurde begonnen und dann unterbrochen. Der GmbH drohte Zahlungsunfähigkeit, daher wurde eine Fortführungsprognose in Auftrag gegeben.Der Prüfer unterbrach seine Prfgstätigkeit und wartete die-positive-Fortführungsprognose ab.Diese liegt schon länger als 6 Monate vor. Der Prüfer will die Prüfung jetzt abschließen.Liegen für die BP-Nachforderungen Verjährungen vor?
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