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Nach einer Betriebsprüfung wurde der ESt-Bescheid geändert und mit dem Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO versehen. Bei den Erläuterungen wurde vermerkt "...ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, weil die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann ". Die Rechtsbehelfsfrist ist abgelaufen. Kann der Bescheid hinsichtlich der von der Außenprüfung angesetzten Betriesbeinnahmen und -ausgaben geändert werden? Ist der Bescheid hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht oder der Einkünfte aus Gerwerbebetrieb vorläufig?
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