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Im Rahmen einer Betriebsprüfung (2010-2012) wurden Einnahmen einer Musikgruppe, die mein Mandant im Rahmen seines Einzelunternehmens versteuert hatte, zu Einnahmen dieser Musikgruppen GbR umqualifiziert. Und für diese Jahre wurden einh.+gesonderte Gewinnfeststellung +EÜR + USt-Erklärung im Jahr 2014 durchgeführt. Jetzt sagen die GbR-Gesellschafter, sie hätten schon Aufwendungen im Jahr 2009 gehabt.  Ist die Festsetzungsverjährung für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung und die Umsatzsteuer des Jahres 2009 bereits eingetreten?
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