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Es wurde für ein Ehepaar die Einkommensteuer 2013 erstellt. Das Ehepaar ist seit 1976 verheiratet. Der Ehemann hat im VZ 2013 eine hohe Abfindung erhalten. Bei der Übermittlung per Elster wurde keine Angabe zur Zusammen- oder Einzelveranlagung getätigt. Das Finanzamt hat von Amts wegen eine Einzelveranlagung durchgeführt. Die Steuerbescheide wurden im April 2014 bekanntgegeben. D.h. die Bescheide sind bestandskräftig. Die Einzelveranlagung ist jedoch wesentlich schlechter als die Ehegattenveranlagung (Einzelveranlagung Nachzahlung von 6.000 €, Ehegattenveranlagung Erstattung von 5.000 €). Frage: Welche Änderungs- bzw. Korrekturmöglichkeiten gibt es, um nachträglich eine Zusammenveranlagung durchzuführen?
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