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Sehr geehrte Damen und Herren, Mandantin ist Physiotherapeutin. Es werden sowohl Kassenpatienten und Privatpatienten behandelt. Nach dem Umsatzsteuerrecht sind diese Leistungen umsatzsteuerbefreit. Die Rechnungen werden mit einem alten Computersystem geschrieben, so dass hier keine Vollständigkeit der Rechnungsnummern gegeben ist (ca. 25% fehlende Rechnungsnummern, laut Mandantin systembedingt, Fehldrucke, u.a.).Umsatzsteuerlich gehen wir davon aus, dass hieraus kein Problem entstehen kann, da nur steuerbefreite Leistungen erbracht werden. Die Betriebsprüfung geht nun davon aus, dass aufgrund der umsatzsteuerlichen Bestimmungen auch einkommensteuerrechtlich man davon ausgehen muss, dass Leistungen aufgrund der fehlenden Rechnungsnummern abgerechnet wurden, die einkommensteuerlich nicht erfasst wurden. Gibt es hierfür Gegenargumente? Unserer Auffassung nach besteht hier kein zwingender Zusammenhang, d. h. die umsatzsteuerlichen Vorschriften wirken sich nicht auf die Einkommensteuer aus.
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