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Die letzte Einkommensteuererklärung, die unsere Mandanten beim Finanzamt eingereicht hat, betrifft den Veranlagungszeitraum 2006. Die Veranlagung erfolgte im Jahr 2012. Die Steuererklärungen für die Jahre 2007 bis 2013 wurden nicht eingereicht. Das Finanzamt hat die Steuerpflichtigen bisher nicht aufgefordert die Steuererklärungen einzureichen. Unsere Mandanten beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ehemann und Ehefrau haben jeweils die Steuerklasse IV sowie einen Kinderfreibetrag eingetragen. Im VZ 2007 war die Ehefrau noch arbeitslos gemeldet und hat entsprechen ALG erhalten. Ab 02.2008 ist sie wieder als Angestellte tätig. Ab dem Jahr 2009 ist die Ehefrau zudem nebenberuflich als Referentin tätig und erhält Honorare aus ihrer Vortragstätigkeit. Vorbereitende Maßnahmen für die Vortragstätigkeit wurden bereits im Jahr 2008 aufgenommen. Für welche Veranlagungszeiträume können / müssen die Einkommensteuererklärungen noch im Jahr 2014 abgegeben werden?
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