Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe für einen Mandanten die Steuererklärung für das Jahr 2010 erstellt. Der Bescheid ist am 30.04.2012 ergangen und enthält nur die allgemeinen Vorläufigkeiten. Nun will das Finanzamt den Steuerbescheid nachträglich ändern, da bei einer internen Überprüfung des Falls jetzt folgendes festgestellt wurde: Ich habe zur Anlage V 2010 eine Excel-Anlage mit einer Aufstellung der Werbungskosten erstellt. In dieser Excel-Tabelle habe ich versehentlich eine Rechnung doppelt aufgeführt, 1 x als Instandhaltungsaufwand, und 1 x als sonstiger Aufwand. Handelt es sich hierbei um eine offenbare Unrichtigkeit bzw. um einen Übertragungsfehler, und kann das Finanzamt den Bescheid nach § 129 AO ändern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen