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Der Mandant unterhält Geschäftsbeziehungen in Ländern der ehemaligen UdSSR. Er möchte Vermittlungsprovisionen an dort ansässige Personen zahlen. Welche Formalitäten müssen erfüllt sein, wenn die Zahlung der Provisionen a) per Banküberweisung oder b) durch Barzahlung mittels Boten erfolgt?
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