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Ein Steuerpflichtiger vertreibt medizinische Fitnessgeräte und Zubehör dazu. Er bilanziert. Momentan läuft eine Betriebsprüfung und der Prüfer bittet um Vorlage eines Kassenbuchs, da "der Stpfl. Bareinahmen und Barausgaben hat und im Rahmen seiner Buchführungspflicht auch zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet ist". Die Barbelege sind überschaubar; etwa 10 pro Monat. Wir haben kein Kassenbuch geführt. Wenn ein Kunde bar bezahlt hat, hat unser Mandant den Betrag i.d.R. direkt auf das Bankkonto eingezahlt. Die Buchhaltung wurde monatlich erstellt und die Vorläufe jeden Monat festgeschrieben. Also zeitnah und unveränderbar. Genügt dies der Aufzeichnungspflicht und wenn ja, wie muss der Nachweis erbracht werden? Oder hätte ein Kassenbuch geschrieben werden müssen?
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