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Ein Mandant erwartet nach einer Betriebsprüfung eine größere Einkommensteuernachzahlung insbesondere aus der Abgrenzung halbfertiger Arbeiten. Ist der Zinslauf gemäß § 233a AO in Höhe von 6% noch in irgendeiner Weise rechtsanhängig oder angreifbar oder ist das aktuell alles ausgeurteilt?
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