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- Änderungsvorschriften
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Arbeitnehmer A hat Mitte 2013 einen Minijob bei einem anderen Unternehmen aufgenommen, zumindest war das vertraglich so vereinbart. Tatsächlich hat der Arbeitgeber ihn versehentlich mit Steuerklasse I registriert, was die Software dann automatisch auf Steuerklasse VI geändert hat. Ein Abzug von Lohnsteuer oder Abgaben ist unterblieben. Das Arbeitsverhältnis mit StKl. VI wurde elektronisch an das Finanzamt übermittelt, so dass das Problem erst beim Einkommensteuerbescheid 2013 auffiel, in dem das Finanzamt die übermittelten Lohndaten der Einkommensteuer unterwirft. Eine Korrektur der falschen Datenübermittlung ist nicht mehr möglich, der Arbeitgeber stellt jedoch eine „manuelle Korrektur“ in Aussicht. Der Bescheid kann noch angefochten werden.Frage: Nach welchen Vorschriften kann die Änderung des Bescheides begehrt werden (gemeint ist: wie kann aus dem fälschlicherweise steuerpflichtig gemeldeten Arbeitsverhältnis bei der Veranlagung noch ein Minijob gemacht werden)?
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