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Ein Mandant wechselt im Jahre 2007 zu uns und beauftragt uns, die Einkomensteuererklärungen ab 2006 für ihn zu erstellen. Wir fordern beim bisherigen steuerlichen Berater eine Kopie der letzten Einkommensteuererklärung und eine Kopie des Steuerbescheides an. Aus diesen Unterlagen sowie aus den vom Mandanten eingereichten Unterlagen ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuererklärungen 2006 - 2012 werden durch unser Büro gefertigt, die Steuerbescheide ergehen jeweils aufgrund dieser Steuererklärungen. Jetzt stellt sich durch einen Zufall bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 heraus, dass das vermietete Grundstück noch belastet ist mit eienr Grundschuld, die wiederum eine Darlehen sichert, mit welchem die Anschaffung des Grundstücks 1988 finanziert worden ist. Die Schuldzinsen sind weder vom bisherigen Berater bis 2005 noch durch unser Büro 2006-2012 geltend gemacht worden. Die Steuerbescheide enthalten keinen Vorbehalt der Nachprüfung. Wir hatten aus unserer Sicht keine Veranlassung nach Schuldzinsen zu fragen, das sich aus den Vorjahren keine ergaben. Der Mandant hatte Unterlagen zur Finanzierung schon dem bisherigen Berater nicht eingereicht, da er der Meinung war, Schuldzinsen nicht als Werbungskosten absetzen zu können. Deshalb hat der Mandant auch uns keine Unterlagen eingereicht. Da uns auch keine Kontoauszüge vorgelegt werden mussten, konnten wir das nicht erkennen. Besteht eine Möglichkeit, die alten Steuerbescheide noch geändert zu bekommen? Liegt ein Fehler unseres Büros vor, der zu Schadensersatzansprüchen führt?
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