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Eheleute haben ein gemeinsamen Testament erstellt (Erben 3 Kinder, davon 1 Pflichtteil) - Vater 2011 gestorben - Mutter 2014 gestorben Für den ersten Erbfall gab es mehrere Erbschaftsteuerbescheide aufgrund div. Änderungen ; mit dem letzten Bescheid wurde der bis dahin bestehende Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben (Bescheid vom 14.02.2014). Der erste Erbfall war nicht Gegenstand meines Mandats. Aufgrund des zweiten Erbfalls (Mutter) sind jetzt noch einige Korrekturen für den ersten Erbfall vorzunehmen, z.B. Pflichtteilsersatzansprüche etc.Gibt es noch eine Möglichkeit, diese Korrekturen nachzureichen?
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