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In einer Einkommensteuererklärung wurde bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung irrtümich der Bestand der Instandhaltungs-rücklagen, statt der Verbräuche der Rücklagen angesetzt (Übertragungsfehler). Der Einkommensteuerbescheid ist bestandkräftig. Besteht eine Änderungsmöglichkeit nach den Vorschriften der AO?
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