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Bis zum Jahr 2010 überlässt A, der zu 100% an der A-GmbH beteiligt ist, ein Grundstück an die A-GmbH. Ab dem Jahr 2011 erfolgt keine Überlassung an die A-GmbH mehr. Im Jahr 2012 bringt A das Grundstück in die A-GmbH & Co.KG ein (§24 UmwStG), an der A zunächst zu 100% beteiligt ist. Kurz darauf verschenkt A 74,9% der Anteile an seinen Sohn B. Im Jahr 2014 findet bei der A-GmbH eine Umsatzsteuersonderprüfung statt, aus der sich eine sehr hohe Nachzahlung ergibt, die die A-GmbH nicht leisten kann.Kommt für A eine Haftung nach § 74 AO in Betracht? Wenn ja, in welcher Höhe? (25% oder 100% des Grundstückswertes) Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn A 100% an seinen Sohn verschenkt hätte? (es gibt ja kein Surrogat)
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