- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Sachentnahmen
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Notwendiges Betriebsvermögen
- 175 AO bei übersehener Pauschalversteuerung
- Abgabe von Steuererklärungen
- Abgabenordnung Betriebsprüfung neue Tatsachen
- Ablehnung einer Antragsveranlagung
- Anrechnung nach § 35 EStG
- anschaffungsnaher Aufwand
- AO
- AO; Hinterziehungszinsen
- Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung
- Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung bei Schätzung
- Aufteilung einer Steuerschuld nach §§ 268 ff AO und Zahllast der Erben
- Berichtigung des Wertansatzes in der Sonderbilanz
- Bescheidänderung
- Beschwer
- Betriebsprüfung
- Bilanzierung Übergangsverlust
- BP + Buchführungsunterlagen
- BP + Kassenführung
- DBA Deutschland Niederlande
- Doppelerfassung Einkünfte
- fehlerhafte Voranmeldungen
- Festsetzung eines Verspätungszuschlags
- Festsetzungsverjährung
- Festsetzungsverjährung
- Festsetzungsverjährung
- Festsetzungsverjährung u. Verlustfeststellungsbescheid
- Feststellungserklärung Praxisgemeinschaft
- Fristverlängerung und Zwangsgeld
- Gemeinnützigkeit bei Beteiligung an Unternehmen
- Gesamtschuldnerschaft bei Ehegatten
- Geänderte Bescheide auf Grund Liebhaberei
- Grundsteuer
- Haftung nach § 74 AO
- Haftungsbescheid gegen den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer
- Korrektur Einkommensteuerbescheid
- Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen
- Minijob versehentlich steuerpflichtig behandelt, Korrekturmöglichkeiten
- Möglichkeit des vollständigen Erlasses von Säumniszuschlägen (§ 227 AO)
- Nachweis von Barprovisionen ins Ausland
- Prüfungsanordnung BP - Bescheide fehlender Vorbehalt der Nachprüfung
- Rechnungsnummern USt auch für ESt relevant
- Rechtsbehelf
- Selbstanzeige Erbschaftsteuer
- Steuerfahndung
- Steuerhinterziehung durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen
- Steuerhinterziehung Zeitraum Steuererklärungen
- Umsatzsteuersatz Seeling und Änderungsmöglichkeiten durch die Finanzbehörde
- Verjährung BP
- Verlust nach endgültigen Schätzbescheiden
- Verspätete Abgabe einer UST-VA
- Vollverzinsung § 233a AO, aktuell anfechtbar?
- Vorläugigkeit nach § 164 AO
- Was "darf" der Betriebsprüfer?
- Wiedereinsetzung Sprungklage
- Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt
- Zahlungsverjährung
- Zuständigkeitswechsel der Finanzämter
- § 174 Abs. 3 AO bei Bestandskraft des Feststellungsbescheids
- § 174 AO bei irländischer Lohnsteuer
- Änderung bestandskräftiger Bescheid wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
- Änderung der Bescheide / korrespondierende Besteuerung
- Änderung ESt-Bescheid
- Änderung ESt-Bescheid
- Änderung Folgebescheide
- Änderung Steuerbescheid
- Änderung Steuerbescheide
- Änderungs- und Korrekturmöglichkeiten gem. AO (Einkommensteuerbescheid)
- Änderungsvorschriften
- Änderungsvorschriften
Im Tenor des BFH-Beschlusses vom 3. April 2013 (ergangen zum entsprechenden BFH-Rechtsstreit betreffend Menüpreisaufteilung bei unterschiedlich umsatzsteuerlich besteuerten Menükomponenten) hat der BFH und auch das BMF in einem anschließlich erlassenen BMF Schreiben bei gleichzeitiger Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses festgestellt, dass die zutreffende Aufteilung nach der einfachst möglichen Methode zu erfolgen habe und zwischen mehreren gleich einfachen Methoden ein freies Wahlrecht bestünde. Nachdem der BFH in seinem Beschluss vom 3. April 2013 darlegte, dass die von der Antragstellerin gewählte Aufteilungsmethode nicht einfachst möglich im Sinne der Vorgaben des EuGH sei, erklärte das BMF Schreiben vom 28.11.2013 aber, dass auch andere Methoden der Aufteilung möglich seien (so auch die des Antragstellers). Aufgrund der Aussagen des BMF Schreibens habe ich in Anwendung der Vorschriften des § 227 AO einen Erlassantrag betreffend an sich verwirkter Säumniszuschläge gestellt, dem das Finanzamt K nur zur Hälfte stattgegeben hat und einen weiteren vollständigen Erlass abgelehnt hat. Mein Problem ist ganz einfach darin zu sehen, dass der Steuerpflichtige im behördlichen und finanzgerichtlichen Verfahren alles Erdenkliche getan hat, um seinen Rechtsstandpunkt betreffend Aussetzung der Vollziehung wegen Umsatzsteuer 2002 bis 2006 obsiegen zu lassen, aber erst durch rückwirkende Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses (siehe BMF Schreiben vom 28. November 2013) auch in seiner Rechtsauffassung bestätigt wurde. Als Konsequenz habe ich den vollständigen und nunmehr leider teilweise abgelehnten Erlass der Säumniszuschläge gemäß § 227 AO beantragt. Für eine baldige Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!