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Die Steuerfahndung hat A besucht und die Buchhaltungsunterlagen für 2013 mitgenommen. Die Fahndunng plant die Umsätze um 100.000,00 Euro zu erhöhen. Bei einer Besprechnung mit der Steuerfahndung konnte erreicht werden, dass A eine Kalkulation vorlegt wie er seine Verkaufspreise ermittelt. Hierzu ist es naturgemäß erforderlich, dass die Buchhführungsunterlagen 2013 A vorliegen. Kann A von der Steuerfahndung verlangen, dass ihm die Buchhaltungsunterlagen für 2013 wieder ausgehändigt werden, damit die Kalkulation erstellt werden kann?
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