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Unser Mandant hat in den Jahren 2008 - 2010 in Irland gearbeitet und dort eine Betriebsstätte unterhalten. Die Lohnsteuer für die in Irland tätigen Arbeitnehmer wurde aber in Deutschland abgeführt. Jetzt erlässt das irische Finanzamt Bescheide in denen die entsprechende Lohnsteuer für Irland (zu Recht) festgesetzt wird. Kann unser Mandant die deutschen Lohnsteueranmeldungen der Jahre 2008 - 2010 auf Basis des § 174 AO ändern? Gilt dieser auch für Steuerfestsetzungen eines anderen EU-Staates? Gleiches Problem besteht für die Körperschaftsteuerveranlagungen der Jahre 2008-2010. Auch hier wird es eine (höhere) Festsetzung in Irland geben. Diese weicht von der bisherigen Ermittlung ab, die den inländischen Steuerbescheiden zu Grunde lag.
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