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A hat Steuerschulden für Einkommensteuer 2001. Der Einkommensteuerbescheid 2001 ist am 30.06.2002 ergangen. A kann seine Steuerschulden nicht bezahlen. Es wird unterstellt, dass das Finanzamt immer rechtzeitig eine Mahnung an A verschickt. Tritt irgendwann mal Zahlungsverjährung ein oder bestehen die Steuerschulden
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