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Meine Mandantin erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen und bezieht fünf Renten. Noch muss sie nichts versteuern (bis 2013), doch ab 2014 oder 2015 sind die Verlustvorträge bei den Kapitaleinkünften aufgebraucht und die Versteuerung wird erfolgen. Das Finanzamt hat bei der Berechnung der zu versteuernden Rentenanteile Fehler gemacht. Bei einem Pensionsfonds sind die Werbungskosten falsch (nur mit 1.000,-€, nicht die wesentlich höhere Vorsorgepauschale) angesetzt worden. Mein Einspruch wird abgelehnt, weil Mandantin durch die Nullfestsetzung keine Beschwer hat. Frage 1: Ist mein Einspruch ohne Aussicht auf Erfolg, weil 2013 keine Beschwer vorliegt, im Folgejahr aber schon?
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