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Ein Mandant ist für einen Sportverein tätig und qualifiziert die Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Betriebseinnahmen bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Seine Steuerbescheide sind bestandskraeftig. Jetzt bescheinigt der Verein ihm, dass dieser Verein die Zahlungen als Lohn pauschalversteuert habe. Das FA lehnt den auf 174 AO gestützten Änderungsantrag des Mandanten ab. Liegt ein rückwirkendes Ereignis vor, welches die Änderung ermöglicht ?
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