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Wir haben einen Mandanten, der in 2002 ein Gebäude gebaut hatte, welches er für private und für freiberufliche Zwecke nutzt. Den privat genutzten Teil haben wir im Rahmen des Seeling-Models dem ustl Unternehmensvermögen zugeordnet und seither die unentgeltliche Wertabgabe (10% p.a.) mit 16% umsatzbesteuert. Nun haben wir im Nachgang festgestellt, dass wir dem Finanzamt gegenüber auch über das Jahr 2007 hinaus in der Umsatzsteuererklärung die Seeling-BGL unter den Umsätzen erklärt haben, die der 16%igen USt unterliegen.Fragen: 1. Hätte die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe ab 2007 mit dem ab diesen Jahr geltenden allg. Steuersatz von 19 % erfolgen müssen?2. Ist eine nachträgliche Korrektur der BGL (korrekte Zuordnung zu den 19%igen Umsätzen) als
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