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Im Rahmen einer Außenprüfung bei einer Gaststätte verlangt der Betriebsprüfer die Vorlage aller Privatkonten der Betriebsinhaberin und Ihres Ehemannes zum Nachweis der Lebensführungskosten, da ein reger Geldverkehr mit Einlagen und Entnahmen zwischen Betriebskonto und Privatkonen besteht. Frage: Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage wenn die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung bisher noch nicht in Zweifel gezogen wurde?
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