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Auf welche Größe kommt es bei einer Selbstanzeige zur Erbschaftsteuer an? Das Grundvermögen wurde zu hoch angegeben. Das sonstige Vermögen wurde insgesamt zu hoch angegeben. Innerhalb des sonstigen Vermögens wurden keine anderen beweglichen Gegenstände angegeben. Die sonstigen Forderungen wurden zu nieder angegeben. Die Zahlungsmittel Bankguthaben, Wertpapiere wurden zu hoch angegeben. Schulden wurden keine angesetzt, obwohl noch welche vorhanden waren. Damit ist das angegebene Rohvermögen und das Reinvermögen zunächst zu hoch erklärt worden. Jedoch innerhalb einer Vermögensart Positionen zu hoch oder zu nieder bzw. gar nicht angesetzt. Beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der Selbstanzeige? Wie weit hätte das sonstige Vermögen spezifiziert werden müssen, oder hätte die Angabe sonstiges Vermögen Betrag X ausgereicht?
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