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In der Steuererklärung 2012 wurde bei den Mieteinnahmen einen falschen Betrag eingetragen. Ich hatte in der Anlage zur Anlage V aufgeführt, dass sich die Mieteinnahmen folgendermaßen zusammensetzten: Miete: 7 x 610,00 € August leerstehend Miete 5 x 590,00 €. Gesamte Mieteinnahmen 7.220,00 €. Da aber die Wohnung wie oben aufgeführt im August leer stand, hätte natürlich die Miete ab September nur 4 x 590,00€ betragen dürfen. Kann dieser Steuerbescheid 2012 (vom 01.04.2014) aufgrund dieses Tippfehlers geändert werden oder wird das als Denkfehler gewertet?
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