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Mandant mit Wohnsitz im Inland ist als selbständiger Ingenieur tätig. Im Jahr 2012 für einen niederl. Auftraggeber in den Niederlanden tätig. Er wohnt die Woche über in Deutschland in einer Pension, an der holländischen Grenze. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 wird in Deutschland abgegeben und die Steuer in Deutschland gezahlt. Die Finanzverwaltung der Niederlande fordert ihn jetzt auf, eine ESt-Erklärung in den Niederlanden abzugeben und schickte ihm bereits Schätzbescheide mit entsprechender Zahllast (bis 29.4.2015) Der Steuerbescheid 2012 vom 01.08.2014 steht nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung Frage: 1. Sofern die Niederlande Besteuerungsrecht haben sollte, besteht die Möglichkeit die in Deutschland gezahlte Steuer zurückzufordern? Mit welchen Anträgen, bzw. Korrekturmöglichkeiten?
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